4. Allerdings ist das Verfahren hinsichtlich der Beurteilung der Projektänderung vom 6. Mai 2020 nach wie vor hängig. Das geänderte Projekt tritt an die Stelle des ursprünglichen Bauprojekts2, welches vorliegend nicht mehr zur Disposition steht. Dementsprechend ist der Gesamtentscheid vom 21. April 2016 des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne aufzuheben. Über das geänderte Projekt wurde noch nicht entschieden. Erfolgt die Projektänderung im Baubeschwerdeverfahren, kann die Beschwerdeinstanz selber darüber entscheiden oder die Sache zur Weiterbehandlung an die Vorinstanz zurückweisen (siehe Art. 43 Abs. 3 BewD3).