3. Mit Schreiben vom 5. Mai 2020 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung ein (Situationsplan, Umgebungsplan, Gesamtplan, Fassadendetailplan und Oberflächenwasserabflussplan; alle abgestempelt von der BVD am 6. Mai 2020). Gleichzeitig reichte er eine Vereinbarung vom 27. bzw. 29. April 2020 zwischen ihm und den Beschwerdeführenden ein. In der Folge haben die Beschwerdeführenden ihre Beschwerde vom 22. Mai 2016 mit Schreiben vom 15. Mai 2020 zurückgezogen. Insofern ist das Beschwerdeverfahren als erledigt vom Geschäftsverzeichnis abzuschreiben (Art. 39 Abs. 1 VRPG1).