betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Biel/Bienne vom 21. April 2016 (bbew 19/2014; Wasseraufbereitungsanlage) I. Sachverhalt und Erwägungen 1. Der Beschwerdegegner reichte am 18. Februar 2014 bei der Gemeinde Ligerz ein Baugesuch ein für den Bau einer Wasseraufbereitungsanlage und einer Pumpstation als Ersatz der bestehenden Pumpanlage auf Parzelle Ligerz Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 21. April 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne die Baubewilligung.