2. Die Beschwerdeführerin hat Verfahrenskosten in der Höhe von Fr. 300.-- zu bezahlen. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von insgesamt Fr. 7'641.55 werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland zuständig. 3. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland hat der Beschwerdeführerin eine Parteikostenentschädigung im Betrag von Fr. 3 '405.-- zu ersetzen. IV. Eröffnung