Die Bewilligung wird mit den folgenden Auflagen verbunden: a) Die Plakatstellen F12 der Beschwerdeführerin auf der Parzelle Bern Nr. C.________ sind vor Bauausführung zu entfernen; b) Die Oberfläche der Reklameelemente darf nicht reflektierend wirken, weder bei Sonneneinstrahlung tags noch bei Scheinwerferlicht nachts; c) Die Beleuchtungszeiten sind beschränkt auf 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr; d) Der Abschluss der Arbeiten ist dem Strasseninspektorat mitzuteilen.