Gebühr von Fr. 8'550.-- einem Zeitaufwand von rund 49 Stunden. Berücksichtigt man, dass das Bauinspektorat der Stadt Bern dem Regierungsstatthalteramt neben weiterer Korrespondenz vier Berichte einreichte und dafür vorgängig jeweils Berichte des Stadtplanungsamtes und der SKB einholte, erscheint ein solcher Zeitaufwand als plausibel. g) Soweit der Kostenpunkt des angefochtenen Entscheids einen Abzug für den Bauabschlag enthält – was sowohl bei den Gebühren der Vorinstanz als auch bei der Stadt Bern der Fall ist – kann dieser nicht zu Ungunsten der Beschwerdeführerin abgeändert werden (Art. 73 Abs. 1 VRPG).46 6. Verfahrenskosten