Nach Angaben der Stadt Bern weist das Bauinspektorat im Jahr 2015 einen Kostendeckungsgrad von "nur" 80 % auf, bei Baubewilligungsverfahren (ohne Baupolizei) einen Kostendeckungsgrad von 92 %.44 Die Gesamtkosten des Bauinspektorats seien bei weitem nicht gedeckt. Damit sei vorliegend das Kostendeckungsprinzip nicht verletzt. Auch im Lichte des Äquivalenzprinzips sei die auferlegte Gebühr nicht zu beanstanden. Im Rahmen der Prüfung der Verhältnismässigkeit der Gebühr werde entweder auf den Nutzen für den Gebührenpflichtigen oder aber auf den tatsächlichen Kostenaufwand abgestellt. Die Reklamegebühren orientierten sich am Nutzen für den Gebührenpflichtigen.