stehe, sei der Betrag verdreifacht worden, was eine Grundgebühr von Fr. 8'550.-- ergebe. Aufgrund des Bauabschlags seien gestützt auf Ziff. 3.1. 3. 3 GebR Anhang II 40 % des Betrags abgezogen worden, woraus eine Grundgebühr von Fr. 5'130.-- resultiere. Hinzu kommen Gebühren für die Vervollständigung der Unterlagen (Fr. 200.--) und für die Projektänderung (Fr. 415.--), was den Gebührenbetrag der Stadt Bern von Fr. 5'745.-- ergibt. e) Nach Angaben der Stadt Bern weist das Bauinspektorat im Jahr 2015 einen Kostendeckungsgrad von "nur" 80 % auf, bei Baubewilligungsverfahren (ohne Baupolizei) einen Kostendeckungsgrad von 92 %.44