Das Bauinspektorat habe eine Praxis entwickelt wie innerhalb dieser Bandbreite die Gebühr festzulegen sei.43 Der Betrag sei vom Kriterium "beleuchtete" oder "unbeleuchtete" Reklame sowie von deren Grösse abhängig. Im konkreten Fall sei pro "Seite" eine Gebühr pro Plakat von Fr. 2'850.-- berechnet worden. Da vorliegend die dreifache Fläche rund um die Säule zur Verfügung 39 BGE 126 I 180 E. 3a/aa 40 BGE 126 I 180 E. 3a/bb 41 Tschannen/Zimmerli/Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Aufl. 2014, § 58 Rz. 19f.