d) Gemäss dem Gebührenreglement der Stadt Bern42 ist für das Baubewilligungsverfahren eine Grundgebühr geschuldet, die sich nach der Bausumme bemisst (GebR Anhang II, Ziff. 3.1.1). Bei Bausummen bis Fr. 10'000.-- beträgt sie Fr. 260.--. Die Stadt Bern beruft sich zudem auf Ziff. 3.2.2 GebR Anhang II, der für die "Erteilung einer Bewilligung, einmalige Gebühr für Fremdreklamen, flächenabhängig" einen Rahmentarif von Fr. 415.-- bis Fr. 10'370.-- vorsieht. Das Bauinspektorat habe eine Praxis entwickelt wie innerhalb dieser Bandbreite die Gebühr festzulegen sei.43