b) Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL; heute BAFU) hat im Jahr 2005 Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen herausgegeben. Diese konkretisieren in erster Linie das Vorsorgeprinzip, indem sie aufzeigen, wie sich unnötige Licht-emissionen durch eine nachhaltige Lichtnutzung in Aussenräumen vermeiden lassen. Auf kantonaler Ebene hat das beco die Broschüre "Lichtverschmutzung vermeiden" 36 Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, USG; SR 814.01) RA Nr. 110/2016/65 13