c) Die Beurteilung des OIK II überzeugt: Bei der G.________strasse handelt es sich zwar um eine Strecke mit relativ grossem Verkehrsaufkommen und im Bereich der Tramwendeschlaufe sind Strasseneinmündungen, Tramgeleise und zwei Fussgängerstreifen vorhanden. Auf Höhe der Wendeschlaufe handelt es sich aber um eine gerade, übersichtliche Strecke mit einer Fahrbahnbreite von 3,0 m pro Fahrtrichtung, einer Velospur und einem Gehweg. Die Fussgängerstreifen nördlich des geplanten Reklamestandortes an der Ecke G.________strasse/J.________weg wie auch jener weiter südlich bei der Tramhaltestelle E.___