Die Beurteilung der SKB, wonach ein «StarTower» am Standort Tramendstation E.________ durchaus erstellt werden könne, überzeugt. Er fügt sich in die bestehende Situation der Tramwendeschlaufe ein und stellt keine Beeinträchtigung der umliegenden Gebäude dar. Mit der in Aussicht gestellten Entfernung der beiden Plakatträger F12 durch die Beschwerdeführerin wird einem wichtigen gestalterischen Anliegen der SKB Rechnung getragen und die Umgebung der 20 Protokoll Augenschein vom 1. September 2016 (Votum N.________), pag. 46f. 21 Art. 65 Abs. 1 und Art. 9 Abs. 3 BauG 22 BVR 2012 S. 20 E. 3.2; BVR 2002 S. 65 E. 3.b mit Hinweisen 23 BVR 2010 S. 113 E. 4.4 mit Hinweisen