Dies verlange jedoch eine Verbesserung der Gesamtsituation (u.a. Entfernung der unmittelbar nordwestlich des geplanten Aufstellungsortes stehenden zwei Plakatträger der Beschwerdeführerin, Entfernung bzw. Versetzung der neben dem geplanten Aufstellungsort stehenden Verbotstafel und des Parkschilds, Entfernung des gegenüberliegenden Wechselreklameträgers sowie Klärung des Verhältnisses zur städtischen Kultursäule25). Die Beurteilung der SKB, wonach ein «StarTower» am Standort Tramendstation E.________ durchaus erstellt werden könne, überzeugt.