Die SKB als für die ästhetischen Belange verantwortliche Fachstelle hat sowohl in ihrer Stellungnahme an die Stadt Bern als auch anlässlich des Augenscheins darauf hingewiesen, dass der «StarTower» mit dem Standort E.________ durchaus vereinbar sei. Dies verlange jedoch eine Verbesserung der Gesamtsituation (u.a. Entfernung der unmittelbar nordwestlich des geplanten Aufstellungsortes stehenden zwei Plakatträger der Beschwerdeführerin, Entfernung bzw. Versetzung der neben dem geplanten Aufstellungsort stehenden Verbotstafel und des Parkschilds, Entfernung des gegenüberliegenden Wechselreklameträgers sowie Klärung des Verhältnisses zur städtischen Kultursäule25).