Aus Sicht der SKB bedeutet der auf der gegenüberliegenden Strassenseite befindliche Plakatwechsler eine Beeinträchtigung des Strassenraums und der Vorgartensituation. Es wird dringend empfohlen, diesen baldmöglichst aufzuheben. Weiter wird empfohlen, den StarTower mit der städtischen Kultur-Plakatsäule an der Tramwartehalle zu koordinieren".17 e) Mit Eingabe vom 9. Oktober 2015 erklärte sich die Beschwerdeführerin bereit, die beiden auf der Parzelle Bern Grundbuchblatt Nr. C.________ stehenden Plakatträger des Formats F12 zu entfernen. Im Übrigen wies sie darauf hin, dass sie auf die weiteren Empfehlungen der SKB keinen Einfluss habe.18