So befindet sich bei der Wartehalle eine städtische Kultursäule8. Zudem verfügt die Beschwerdeführerin entlang der Wendeschlaufe bereits über zwei Reklameflächen im Format F12. Haltestellen des öffentlichen Verkehrs sind zu den typischen Standorten für Plakatwerbeträger (sei dies auf Freiflächen oder im Strassenraum) zu zählen. Dies ergibt sich auch aus Art. 9 Abs. 1 RR, wonach in allen Zonen im Bereich von Wartehallen und Haltestellen des öffentlichen Verkehrs unbeleuchtete Reklamen in gewissen Formaten sowie Leuchtkästen in den Formaten F4 und F200 bewilligt werden. Die Werbesäule ist somit grundsätzlich mit dem Charakter der Zone vereinbar.