Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Zudem wurden beim TBA OIK II die genehmigten Strassenpläne für das Vorhaben «Bern, Gleisersatz Wendeschlaufe E.________» und bei der Stadt Bern Fotoaufnahmen mit Profilierung des «StarTower» ediert. 4. Auf die Rechtsschriften sowie auf das Ergebnis des Augenscheins wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und