Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet unter Verweis auf die Akten auf die Einreichung einer förmlichen Vernehmlassung. Die Stadt Bern, vertreten durch das Bauinspektorat, beantragt die Bestätigung des Bauabschlags und nimmt materiell zur Beschwerde Stellung. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte im Beisein der Parteien, einer Vertretung der Stadtbildkommission und des Tiefbauamts des Kantons Bern, Oberingenieurkreis II (TBA OIK II) einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch.