2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 17. Mai 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 13. April 2016 und die Erteilung der Bewilligung für den Plakatwerbeträger «StarTower». Zudem beantragt sie, der Gebührenbetrag von Fr. 5'745.-- der Stadt Bern sei neu festzulegen und erheblich zu reduzieren. Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland verzichtet unter Verweis auf die Akten auf die Einreichung einer förmlichen Vernehmlassung.