1. Die Beschwerde wird insofern gutgeheissen, als der Bauentscheid der Gemeinde Niederbipp vom 13. April 2016 aufgehoben und die Sache zur Wiederholung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückgewiesen wird. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'600.– werden den Beschwerdegegnerinnen zur Bezahlung auferlegt. Diese haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.