Es fällt auf, dass bei der Berechnung des zulässigen Masses der Lukarne das Dachflächenfenster nicht mitberücksichtigt wurde. Falls die Änderungen gemäss den Projektplänen vom 25. März 2014 nicht bewilligungsfähig sind, hat die Vorinstanz die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, d.h. die Bauausführung gemäss der Baubewilligung vom 9. Dezember 2010, anzuordnen. 10 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) RA Nr. 110/2016/64 9 4. Kosten