b) Ausgangspunkt ist hier das Projekt gemäss der Baubewilligung vom 9. Dezember 2010. Dieses wurde von der Gemeinde im nachträglichen Baubewilligungsverfahren in enger Begleitung der KDP als Kompromissvariante zum Wiederherstellungsbefehl vom 14. Januar 2010 bewilligt. Die Beschwerdegegnerinnen haben damit begonnen, den ca. 3.80 m breiten, noch unverbauten Bereich der Nordfassade entgegen der Baubewilligung vom 9. Dezember 2010 auszubauen. Sie reichten dafür nachträglich geänderte Projektpläne mit Datum vom 25. März 2014 (Grundrisse/Schnitt plus Nordfassade im Massstab 1:50) ein. Diese bewilligte die Gemeinde mit Entscheid vom 13. April 2016.