7. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 12. Mai 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Entscheids vom 13. April 2016 und die Erteilung des Bauabschlags für die 1 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) RA Nr. 110/2016/64 4 Projektänderung. Er erhebt insbesondere formelle Mängel. Materiell bringt er vor, die Lukarne überschreite das zulässige Mass.