Der Beschwerdeführer erhielt Gelegenheit, sich zu diesen Veränderungen zu äussern. Er reichte am 9. April 2014 eine schriftliche Stellungnahme ein und brachte in den kopierten Projektplänen vom 25. März 2014 zahlreiche kritische handschriftliche Eintragungen an. 6. Mit Schreiben vom 18. Mai 2015 gelangte der Beschwerdeführer erneut an die Gemeinde. Er verlangte wiederum die sofortige Einstellung sowie den Rückbau der Arbeiten. Die Gemeinde verfügte am 28. Dezember 2015 die Einstellung der Arbeiten. Mit Bauentscheid vom 13. April 2016 bewilligte die Gemeinde die Änderungen gemäss den Projektplänen vom 25. März 2014.