5. Am 10. März 2014 gelangte der Beschwerdeführer an die Gemeinde. Er kritisierte die Umbauarbeiten der Beschwerdegegnerinnen an der Nordfassade und verlangte die sofortige Baueinstellung. Die Gemeinde sprach gleichentags einen mündlichen Baustopp aus. In der Folge reichten die Beschwerdegegnerinnen am 25. März 2014 geänderte Projektpläne ein. Diese sahen nordseitig beim Anschluss an die Liegenschaft des Beschwerdeführers gegenüber dem bewilligten Zustand gemäss Bauentscheid vom 9. Dezember 2010 wiederum diverse Änderungen vor. Der Beschwerdeführer erhielt Gelegenheit, sich zu diesen Veränderungen zu äussern.