1. Am 26. März 2009 erteilte die Gemeinde Niederbipp den Beschwerdegegnerinnen eine Baubewilligung für die Sanierung ihrer Liegenschaft an der F.________gasse 10 in Niederbipp. Das Projekt sah unter anderem auf der Nordseite einen Wintergarten mit Flachdach (4.97 m x 2.50 m) sowie je zwei 1.7 m breite Lukarnen und vier Dachfenster vor. Die Liegenschaft der Beschwerdegegnerinnen befindet sich auf der Parzelle Nr. G.________. Sie liegt nach dem Zonenplan der Gemeinde Niederbipp im Perimeter des Ortsbildschutzgebietes und der Baugruppe A (F.________gasse).