c) Den Ausführungen des Beschwerdeführers lässt sich entnehmen, dass er das Bauprojekt unter dem Aspekt der Energieeffizienz kritisch beurteilt und als störungsanfällig betrachtet. Er scheint zudem die Unternehmensstrategie der Beschwerdegegnerin im Hinblick auf deren eigenes wirtschaftliches Gedeihen zu bemängeln. Aus seinen Ausführungen geht jedoch nicht hervor, dass er in eigenen schutzwürdigen Interessen unmittelbar berührt wäre. Als Aktionär der Beschwerdegegnerin ist er nur mittelbar betroffen. Eine Konkurrenzsituation bzw. ein Interesse an einer Zusammenarbeit im Rahmen einer Konzernierung begründet nach dem Gesagten keine Legitimation.