Dagegen führt der Beschwerdeführer an, er sei als Gründungsmitglied und Aktionär der Beschwerdegegnerin an deren positiver Entwicklung interessiert. Ferner habe er einen Zusammenarbeitsvertrag mit der E.________, einer bisherigen Konkurrentin der Beschwerdegegnerin; die Gemeinden Interlaken, Matten und Unterseen beabsichtigten die Gründung einer neuen Gesellschaft, welche die E.________ mit der Beschwerdegegnerin in einem Konzern zusammenfasse. Als Beschwerdegründe führt er sinngemäss an, mit dem Bauvorhaben werde dem Ziel der sparsamen und effizienten Energienutzung gemäss Art. 34 KEnG10 ungenügend nachgelebt.