Die Gemeinde Muri bei Bern ist vorliegend nicht wie eine Privatperson betroffen. Daher hat sie ebenso wenig Anspruch auf Parteikostenersatz wie die unterliegende Beschwerdeführerin. Demzufolge sind keine Parteikosten zu sprechen. III. Entscheid 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.-- werden der Beschwerdeführerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen.