Daraus ist ersichtlich, dass es sich beim Brief vom 5. April 2016 um ein Informationsschreiben handelt, verbindliche Anordnungen im Einzelfall werden mit diesem Schreiben keine getroffen. Insbesondere werden damit keine Baubewilligungsverfahren sistiert, im Brief werden keine konkreten Baubewilligungsverfahren genannt. Deutlich macht dies auch der Umstand, dass im Brief nicht nur pauschal die bereits hängigen Baugesuche angesprochen werden, sondern auch "allfällig nachträglich gestellte" Baugesuche. Eine Sistierung von zukünftigen Baugesuchen ist nicht möglich, so dass es sich dabei lediglich um einen Hinweis handeln kann. Der Brief ist denn auch nicht an die