21 Verordnung vom 22. Februar 1995 über die Gebühren der Kantonsverwaltung (Gebührenverordnung, GebV; BSG 154.21) RA Nr. 110/2016/58 11 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. RA Nr. 110/2016/58 12 IV. Eröffnung - Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn B.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Sigriswil, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Thun, zur Kenntnis