In der Gemeinde entscheidet der Gemeinderat oder ein anderes im Gemeindereglement bezeichnetes Organ über die Baugesuche (Art. 33 Abs. 4 BauG). Nach der Gemeindeordnung von Sigriswil ist die Baupolizei- und Planungskommission die ordentliche Baubewilligungsbehörde im Sinne des Baugesetzes und Baureglements (Art. 70 GO19; Art. 63 GBR). Sie ist zuständig für die Erteilung von Baubewilligungen im Rahmen der Gemeindekompetenz (Anhang II zur GV20). Für Behörden unterschreiben der Präsident und der Sekretär gemeinsam (Art. 47 GV). Nach Art. 11 GO können selbständige Entscheidbefugnisse an Personen aus der Verwaltung verliehen werden.