c) Unterbleibt die gebotene Bekanntmachung des Bauvorhabens oder ist die Publikation in zentralen Punkten unvollständig, läuft die Einsprachefrist nicht. In solchen Konstellationen sind Nachbarn befugt, innert 30 Tagen nach Kenntnis des massgebenden Sachverhalts gegen den in Frage stehenden Entscheid nachträglich Beschwerde zu führen.8 Trotz fehlender Eröffnung reichte der Beschwerdeführer innert der 30-tägigen Rechtsmittelfrist Beschwerde bei der BVE ein. Er erwarb sein Grundstück am 22. März 2016, mithin vor Erlass der angefochtenen Verfügung, und ist durch die angefochtene Verfügung beschwert.