1. "Für das eingangs erwähnte Gesuch um Änderung (Abtausch) des Zweckentfremdungsverbotes (EWAP) wird dem Gesuchsteller die Bewilligung erteilt. Die Bewilligung umfasst die Änderung des Zweckentfremdungsverbotes EWAP gemäss dem Baugesuchsformular 1.0 des Gesuchstellers vom 05. Februar 2016 und den am 16. März 2016 eingereichten Kopien der Kaufverträge, den mit diesem Bauentscheid bewilligten Grundrissplänen vom 22. Juni 1984 (rev. 09. Februar 1990), sowie dem gemeindeeigenen Erhebungsblatt vom 18. März 2016 EWAP Nr. 6.