gelegene Parzelle Grindelwald Grundbuchblatt Nr. E.________ neben Haus E ein Lift aus der Einstellhalle 4 (ESTH 4) gebaut werden6. Unbestrittenermassen bleibt das Projekt in den Grundzügen gleich, so dass es sich um eine Projektänderung im Sinn von Art. 43 BewD handelt. Die Projektänderung erfolgte während der Bauausführung der mit Gesamtentscheid vom 21. Dezember 2010 bewilligten Überbauung. Die Zuständigkeit zur Beurteilung der Projektänderung bemisst sich daher einzig nach der Änderung.