vom 16. März 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli dem als "Neubau freistehender Aussenlift" bezeichneten Bauvorhaben den Bauabschlag. 2. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin am 18. April 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: