1. Die Überbauung Bergwelt auf den Parzellen Grindelwald Grundbuchblatt Nr. C.________, D.________ und E.________ wurde mit Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli vom 21. Dezember 2010 bewilligt. In der Folge wurde das rechtskräftig bewilligte Projekt mehrmals geändert. Am 15. Juli 2015 reichte die Beschwerdeführerin bei der Gemeinde Grindelwald für die "Projektänderung Nr. 15; Neubau Lift" (Parz. F.________) ein Baugesuch ein. Die Parzelle Grindelwald Grundbuchblatt Nr. F.________ (Fussweg) liegt in der Wohnzone 2 (W2). Mit Verfügung RA Nr. 110/2016/56 2