d) Bewilligt wird jeweils das konkrete Baugesuch. Sollten die Beschwerdegegner die Scheune weiter ausbauen wollen, hätten sie dafür vorgängig ein Baugesuch einzureichen. Sollten sie in Überschreitung der Baubewilligung bauen oder nutzen, hätte die Gemeinde als Baupolizeibehörde die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Die beantragte Auflage, wonach die Scheune nicht weiter ausgebaut und insbesondere keine Ferienwohnung erstellt werden dürfe, ist deshalb nicht erforderlich.