Um die negativen Auswirkungen auf den Betrieb auf ein zumutbares Mass zu reduzieren, sei es erforderlich, dass die Bauarbeiten in Absprache mit den Beschwerdeführenden erfolgten. Zudem bestehe die akute Gefahr, dass in der Scheune eine nicht bewilligungsfähige Ferienwohnung eingebaut werde, sobald der Anschluss an die Kanalisation erfolgt sei.