a) Für den Fall, dass ihr Hauptbegehren abgewiesen wird, beantragen die Beschwerdeführenden eine Ergänzung der Baubewilligung mit den Auflagen, die Ausführung der Arbeiten habe in Absprache mit den Beschwerdeführern zu erfolgen und es dürfe keine Wohnung erstellt werden. Die Beschwerdeführenden würden eine Pension mit stark erhöhtem Ruhebedürfnis betreiben. Der Baulärm werde zu erheblichen Umsatzeinbussen führen. Um die negativen Auswirkungen auf den Betrieb auf ein zumutbares Mass zu reduzieren, sei es erforderlich, dass die Bauarbeiten in Absprache mit den Beschwerdeführenden erfolgten.