20. Juli 2016 RA Nr. 110/2016/55 14 überschreiten und beispielsweise eine Küche einbauen, so stünden der Gemeinde baupolizeiliche Massnahmen zur Verfügung. 6. Lastenausgleichsbegehren a) Die Beschwerdeführenden melden ein Lastenausgleichsbegehren an. Dies sei zulässig, da die Baupublikation keinen Hinweis auf die Verwirkung dieses Anspruchs enthalten habe.