c) Die Beschwerdeführenden beantragen die Durchführung eines Augenscheins. Dieser Antrag ist abzulehnen. Aus den Akten, insbesondere den darin enthaltenen Baugesuchsunterlagen, Projektplänen und Fotos ergibt sich der Sachverhalt mit hinreichender Klarheit. Entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführenden umfasst das Bauvorhaben nicht nur den Einbau eines Badezimmers und den Neubau einer Jauchegrube, sondern auch die Sanierung des Ökonomiegebäudes.