Beilage 1 zum Schreiben der Beschwerdegegner vom 20. Juli 2016 RA Nr. 110/2016/55 8 Bedarf.15 Der geplante befestigte Mistplatz mit darunterliegender Jauchegrube für das Mistwasser ist somit für die weitere Bewirtschaftung notwendig und nicht überdimensioniert.