Der dazugehörige Mistplatz befindet sich auf Naturboden und muss deshalb aus Gewässerschutzgründen saniert werden. Das Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern (AWA) hat den Beschwerdegegner dafür mit Schreiben vom 30. Oktober 2014 Frist angesetzt, innert welcher ein Baugesuch für das Erstellen eines Mistplatzes mit entsprechender Jauchegrube einzureichen und das Bauwerk zu erstellt ist, damit eine Winterfütterung im Stall weiterhin möglich bleibt.14 Die Beschwerdegegner sind somit verpflichtet, einen Mistplatz mit Jauchegrube zu erstellen, damit sie ihren landwirtschaftlichen Betrieb weiterführen können.