c) Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist, dass die Baute oder Anlage für die in Frage stehende Bewirtschaftung nötig ist (Art. 34 Abs. 4 Bst. a RPV). Die Beschwerdegegner halten im Stall des Ökonomiegebäudes diverse Tiere. Der dazugehörige Mistplatz befindet sich auf Naturboden und muss deshalb aus Gewässerschutzgründen saniert werden.