Gartenbau nötig sind, zonenkonform. Diese Anforderungen werden in Art. 34 Abs. 1 RPV12 präzisiert. Danach sind insbesondere Bauten und Anlagen zonenkonform, die der bodenabhängigen Bewirtschaftung dienen, namentlich der Produktion verwertbarer Erzeugnisse aus Pflanzenbau und Nutztierhaltung (Art. 34 Abs. 1 Bst. a RPV). Die Beschwerdegegner betreiben einen kleinen Landwirtschaftsbetrieb mit Kühen, Ziegen, Legehennen und Kaninchen. Die Standardarbeitskraft beträgt 0.324.13 Der geplante befestigte Mistplatz mit darunterliegender Jauchegrube für das Mistwasser dient der bodenabhängigen Tierhaltung der Beschwerdegegner und ist damit grundsätzlich zonenkonform.