beauftragte es die Gemeinde, das Baugesuch nachträglich im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen und die Baugesuchsakten 30 Tage öffentlich zur Einsichtnahme aufzulegen. Mit Stellungnahme vom 21. Juli 2016 teilte das beco mit, dem Bauvorhaben könne aus lufthygienischer Sicht bedenkenlos zugestimmt werden. Die Gemeinde legte das Baugesuch vom 13. Juli 2016 bis und mit 12. August 2016 öffentlich auf. Es gingen keine Einsprachen, Rechtsverwahrungen oder Lastenausgleiche ein.