4. In ihrer Beschwerdeantwort vom 3. Mai 2016 beantragen die Beschwerdegegner sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Sie führen insbesondere aus, der Ökonomieteil müsse dringend saniert werden. Zudem müsse gemäss Auflage des Amts für Wasser und Abfall (AWA) ein Mistplatz mit Jauchegrube erstellt werden. In ihrer Stellungnahme vom 20. Mai 2016 bestätigt die Gemeinde den getroffenen Bauentscheid. Zudem macht sie geltend, die Beschwerdeführenden würden ausschliesslich Rügen erheben, die sie in ihrer Einsprache nicht vorgebracht hätten.