Mit Verfügung vom 26. Januar 2016 beurteilte das AGR die Sanierung des Ökonomieteils als zonenkonform und erteilte die Ausnahmebewilligung für die geplanten baulichen Massnahmen zur Wohnnutzung im Erdgeschoss des Ökonomieteils. Mit Entscheid vom 15. März 2016 erteilte die Gemeinde dem Bauvorhaben die Baubewilligung. RA Nr. 110/2016/55 3